KWS GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Anwendungshinweis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung beim Verkauf beweglicher Sachen an Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf).

  1. Selbstbelieferungsvorbehalt

Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Nr.  VIII dieser Bedingungen unberührt. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; Der Verkäufer wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

 

  • „Ca.“-Lieferfristen und weitere Fristsetzung

Die Lieferzeit beträgt ca. 14 Tage ab Absendung der Auftragsbestätigung. Der Käufer kann 7 Tage nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern; mit Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

 

  1. Kostentragung beim Versendungskauf

Der Käufer trägt die Kosten der Versendung ab dem Lagerort Nürnberg des Verkäufers, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes.

 

  1. Kostentragung der Rücksendung bei Widerruf

Hat der Käufer als Verbraucher bei dem Verkäufer im Wege eines Fernabsatzvertrags (§3123b BGB) eine oder mehrere Sachen gekauft und übt der Käufer das ihm zustehende gesetzliche Widerrufsrecht aus, so hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zum Lager Nürnberg der Verkäuferin zu tragen.

Der Käufer ist jedoch nur zur Rücksendung und auch nur zur Tragung der Kosten der Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache bzw. Sachen, bezüglich derer der Käufer das Widerrufsrecht ausgeübt hat, in einem Paket versandt werden können. Die Kostentragungspflicht gilt auch nicht, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

  1. Einfacher Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

 

  • Zahlungsbedingungen bei Verbrauchsgüterkauf

 

Der Kaufpreis wird mit dem Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Der Verkäufer hat bis zum Zahlungseingang ein Zurückbehaltungsrecht an der/den Kaufsache/n.

 

  • Haftungsausschuss – ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit

 

  • Der Verkäufer haftet in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schulhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S.1 oder 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.
  • Die Regelungen des vorstehenden Abs.1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung . Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  • Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

  1. Ausschluss des Rücktrittrechts und Entscheidungspflicht

 

Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt.

 

  1. Zwei Nachbesserungsversuche

Will der Käufer bei Vorliegen eines Mangels Schadensersatz statt der Leistung verlangen und ist die Sache nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch

gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

 

 

  1. Teillieferungen

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

 

  • Gerichtsstand bei Verbrauchervertrag

Hat der Käufer seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Coburg  Gerichtsstand.

 

  • Rechtswahl

Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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